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Ombudsfrau der Banken: DEGI International hätte nicht als mündelsicher bezeichnet werden dürfen
In einem vom Mitglied des Anlegerschutzanwälte e.V. (www.anlegerschutzanwalt.de) Richard Vogelskamp durchgeführten Schlichtungsverfahren hat die Ombudsfrau der privaten Banken mit Schlichtungsspruch vom 24.10.2011 entschieden, dass die Commerzbank AG einem Ehepaar den Kaufpreis von EURO 205.000,00 für Anteile am offenen Immobilienfonds DEGI International erstatten muss ...