Den Reefer-Flottenfonds 1 und 2 gehören insgesamt 28 Kühlschiffe. Die Anleger von Fonds 2 sollen laut einem Sanierungskonzept eine zweistellige Millionensumme nachschießen, um ihre Beteiligung zu retten. An einem Rettungsplan für den Reefer-Flottenfonds 1 arbeitet MPC noch. Er soll den Anlegern noch im Dezember 2012 vorgestellt werden.

Ob eine solche Sanierung in Form der Kapitalerhöhung überhaupt von Erfolg gekrönt ist, ist völlig ungewiss. Die Einnahmen der Spezialschiffe sind im Jahr 2009 unter Druck geraten und haben sich seitdem nicht nachhaltig erholt. Ob diese Sparte auf längere Zeit überhaupt eine Zukunft hat, ist in der Branche umstritten.

Sollten die Anleger nicht genügend Geld aufbringen, bleibt nur die Option, einzelne oder sogar alle Schiffe zu verkaufen. Der erwartete Verkaufspreis pro Schiff würde nach bisherigem Sachstand gerade einmal ausreichen, um die Bankdarlehen abzulösen.

Damit würden die Anleger ihr investiertes Kapital nahezu vollständig verlieren.

Patrick M. Zagni, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hält es jedoch für sehr riskant, weiteres Geld in den Fonds zu stecken. „Investoren sollten sorgfältig prüfen, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Probleme durch die anstehende Kapitalerhöhung dauerhaft gelöst werden können.“

Der Reefer-Flottenfonds 1 hat neben den zu niedrigen Einnahmen noch ein weiteres Problem:

Der Fonds hat 35 % der Darlehenssumme in japanischen Yen aufgenommen. Da der Wert des Yen gegenüber dem Hauptdarlehen in US-Dollar um mehr als 5 % gestiegen ist, wurde die so genannte 105 %-Klausel des Kreditvertrages, die vor Währungsverlusten schützen soll, verletzt. Das gibt der Bank das Recht, zusätzliche Sicherheiten zu fordern. Außerdem wächst der Wert des Yen-Darlehens, es werden somit zusätzliche Mittel zur Tilgung des Kredits benötigt.

Aus Gesprächen mit Anlegern wissen wir, dass diese über die extremen Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Schiffsbeteiligungen sind, wie der BGH bereits mehrfach formuliert hat, unternehmerische Beteiligungen, die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, teilweise auch völlig verloren gehen können.

Zudem wurden die hohen Vertriebskosten und der hohe Weichkostenanteil verschwiegen, was wiederum einen Schadenersatzanspruch begründet.

Wir raten deshalb geschädigten Anlegern dringendst an, ihre etwaigen Ansprüche fachkundig prüfen zu lassen.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht