Schadenersatzansprüche prüfen lassen

Am 14.02.2011 wurde über das Vermögen der AKURA Kapital Management AG und AKURA II Kapital Management AG das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank Hanselmann aus Würzburg bestellt.

Zahlreiche Anleger haben in den vergangenen Jahren ihr Kapital in atypisch stille Beteiligungen und Genussrechte diverser Gesellschaften der AKURA Unternehmensgruppe investiert.

Wegen der Insolvenz droht Totalverlust ...

Aufgrund der Insolvenzen droht nun jenen Anlegern, die ihr Geld bei diesen Gesellschaften investiert haben, der Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Besonders hart dürfte es jene Anleger treffen, die ihr Kapital in Genussscheine der beiden Unternehmen angelegt haben. Nach der geltenden Rechtslage werden nämlich Genussrechtsinhaber im Falle eine Insolvenz nur nachrangig bedient.

Laut diverser Medienberichte sind bereits Verantwortliche der AKURA Unternehmensgruppe wegen des Verdachts auf Betrugs im besonders schweren Fall verhaftet worden. Laut Börse Online vermuten die Ermittler, dass die beiden AKURA-Mitarbeiter Anlegergelder zweckwidrig verwendet haben.

Betroffene Anleger sollten in jedem Fall nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden.

Daneben sollten geschädigte Anleger etwaige Schadenersatzansprüche gegen ihren damaligen Berater fachkundig prüfen lassen. Solche Schadenersatzansprüche sind in der Regel gegeben, wenn die Anleger von ihrem Berater über Risiken der Anlage, die ja bekanntlich bis zum Totalverlust führen können, nicht oder nur unvollständig aufgeklärt worden sind.

Bereits mit Urteil vom 02.09.2009 hat das Landgericht Bad Kreuznach einer AKURA-Anlegerin Schadenersatz zugesprochen.

Für die von uns vertretenen Mandanten werden wir deren Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden, sobald das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Daneben bereiten wir zahlreiche Schadenersatzklagen ein. Für weitere Rückfragen stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht