Der Autokäufer kann nun seine Anzahlung sowie die bisherigen Raten zurück verlangen. Für die Dauer der Nutzung muss er sich allerdings eine kleine Entschädigung entgegen halten lassen. Selbstverständlich muss er auch seinen VW Touran zurück geben ....

Was habe ich von einem Widerruf ?

Widerruft der Verbraucher seinen Vertrag wirksam, werden sämtliche Verträge (Darlehens- oder Leasingvertrag und Kaufvertrag) rück abgewickelt.

Der Kunde erhält seine gesamten bislang bezahlten Raten sowie eine evtl. Anzahlung zurück. Der Vertragspartner erhält selbstverständlich das Auto zurück sowie einen geringen, auf die Raten entfallenen Zinsanteil.

Für Verträge, die ab dem 13.06.2014 geschlossen worden sind, entfällt für den Verbraucher zudem einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer oder ein evtl. Wertersatz für Schäden am Pkw !
 

Gilt dies auch für beendete Verträge und Null-Prozent-Finanzierungen ?

Diese Grundsätze gelten auch für bereits beendete Verträge. Der Kunde erhält dann zudem den vollen Kaufpreis gegen Herausgabe des Autos zurück.

Für sog. Null-Prozent-Finanzierungen ist zu beachten, daß ein gesetzliches Widerrufsrecht erst seit dem 21.03.2016 besteht.
 

Vorsicht ! Nicht vorschnell widerufen ....

Bevor Sie den Widerruf erklären, sollten Sie sich vorher von einem fachkundigen Rechtsanwalt beraten lassen. Ein vorschneller Widerruf kann zu Problemen führen, die leicht vermeidbar sind. Zudem sollte besprochen werden, ob ein Widerruf auch wirtschaftlich sinnvoll ist.
 

Wir übernehmen auch die Deckungsanfrage bei der Rechtschutzversicherung ...

Wir übernehmen von hier aus auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung. Zu beachten ist, daß der Versicherungsvertrag nicht bereits bei Abschluss des Finanzierungsvertrages bestanden haben muß, sondern auch später abgeschlossen sein kann.

Wir raten dringendst an, Ihre Verträge fachkundig prüfen zu lassen. Wirtschaftlich sinnvoll erscheint dies in den allermeisten Fällen.

Für eine erste fachkundige Prüfung Ihrer Ansprüche stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Mit der kostenlosen Ersteinschätzung teilen wir Ihnen selbstverständlich auch die weiter anfallenden Kosten mit.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt
für Bank- und Kapitalmarktrecht