Der Fonds PRORENDITA VIER GmbH & Co. KG investiert in den Ankauf britischer Lebensversicherungspolicen, ein hochriskantes Geschäftsfeld, das im Zweifel der Bankberater selber nicht durchblicken dürfte. Dies hinderte einen Berater der Commerzbank AG jedoch nicht daran, diese Risikoanlage Anlegern jeder Alters- und Vermögengruppe ans Herz zu legen. Wobei auffält, dass nicht wenige Kunden sehr betagt sind und über gar keine so großen Lebensersparnisse verfügen.

Klare Worte des Ombudsmanns an die Bank ...

Der Ombudsmann schlug in einem von ihm beurteilten Fall der Commerzbank AG darüber buchstäblich die Hände über dem Kopf zusammen. Einem auf Sicherheit fixierten Anleger eine unternehmerische Beteiligung für einen nicht unwesentlichen Teil seiner Ersparnisse anzubieten, die sich laut Prospekt an risikobewusste Anleger wendet, gehe nicht an. Solche Beteiligungen seien für einen vermögenden Kundenkreis gedacht, der einen Totalverlust wirtschaftlich verkraften könne, nicht jedoch für Kunden mit geringem Kapital.

Erhebliche Provisionen verschwiegen ...

Auch dem Motiv, warum denn solche riskanten Beteiligungen bevorzugt Bankkunden angetragen werden, kam der Ombudsmann auf die Spur. Er stellte fest, dass die Vertriebsgesellschaft 11,43 % des Anlegerkapitals als Provision kassiert. Den lahmen Hinweis der Commerzbank AG auf den Prospekt konterte der Ombudsmann mit dem Hinweis, dort stehe gerade nicht, wie viel der üppigen Provision für die Eigenkapitalwerbung an die Bank fließe. Die Commerzbank AG als Provisionsempfängerin war in dem Prospekt noch nicht einmal erwähnt. Dieses Verschweigen des Vertriebsinteresses der Commerzbank AG war für den Ombudsmann das zweite Argument, dem Institut die komplette Rückabwicklung der Beteiligung anzuraten.

Damit setzte der Ombudsmann lediglich die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes konsequent um.

Bei von Banken und Sparkassen empfohlenen Fondsbeteiligungen bestehen für Anleger demnach generell gute Chancen, gegen das beratende Institut einen Schadenersatzanspruch auf Rückabwicklung der Beteiligung durchzusetzen. Denn in fast allen bekannt gewordenen Fondsprospekten wird die Rolle und das finanzielle Eigeninteresse der beratenden Bank oder Sparkasse verschwiegen. Es empfiehlt sich deshalb, die Beteiligung fachkundig überprüfen zu lassen, wenn Anleger mit dem Verlauf der Kapitalanlage in geschlossene Fonds, egal ob in Immobilien, Schiffe, Medien, Flugzeuge, Lebensversicherungen oder sonstige Themenfelder, unzufrieden sind.


Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht