Strittig war allerdings nach diesen Grundsatzentscheidungen noch, wann diese Rückforderungsansprüche des Kunden verjähren. Dies hat der BGH in einem weiteren Urteil vom 28.10.2014 auch zugunsten der Verbraucher entschieden.

Danach beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Kreditnehmer bewusst Kenntnis davon erlangt hat, dass er die Bearbeitungsgebühren ohne einen Rechtsgrund an die Bank geleistet hat.

Dies geschah, wie der BGH in dieser Entscheidung herausstellte, erst mit der gefestigten Rechtsprechung mehrerer Oberlandesgerichte im Jahr 2011.

Zahlreiche Betroffene müssen sich aber beeilen ...

Das Urteil dürfte bei Verbrauchern natürlich für Freude sorgen, da es bedeutet, dass es auch für Kreditverträge, die vor 2011 abgeschlossen wurden, einen Anspruch auf Rückzahlung unzulässigerweise berechneter Bearbeitungsgebühren besteht. Die Entscheidung bedeutet gleichzeitig aber auch, dass für sehr viele Fälle – Vertragsabschlüsse bis einschließlich 2011 – in wenigen Wochen die Verjährung droht !

Betroffene Kunden müssen bis Ende dieses Jahres verjährungshemmende Maßnahmen (wie z.B. Klageinreichung) einleiten, um noch rechtzeitig Erstattungsansprüche geltend zu machen! Zum 31.12.2014 verjähren nach dieser Entscheidung des BGH somit sämtliche Rückforderungsansprüche aufgrund von Darlehensverträgen, die 2011 oder früher entstanden sind. Für Verbraucherdarlehensverträge aus dem 2012 enden demnach die Verjährungsfrist dagegen erst zum 31.12.2015, Verträge aus 2013 erst Ende 2016.

Die Gebühren der Kreditinstitute lagen meist bei 1 bis 3 % des Nettokreditbetrages, manchmal auch darüber. Bei größeren Immobilienfinanzierungen kann es demnach im Einzelfall um mehrere EUR 1000,00 gehen.

In Fällen, bei denen der Kredit noch nicht vollständig getilgt worden ist, empfiehlt sich statt der Gebührenerstattung eine Neuberechnung des gesamten Kreditvertrages. Denn in den meisten Fällen wurde das Bearbeitungsentgelt auf den Kreditbetrag aufgeschlagen. Die Zins- und Tilgungsleistungen beziehen sich jedoch auf den Gesamtkreditbetrag. Der Bankkunde zahlt in diesem Fall also über Jahre verteilt zusätzliche Zinsen auf die unzulässige Bearbeitungsgebühr.

Für eine erste Vorprüfung Ihrer Ansprüche stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht