Totalverlust für Anleger droht ...

Aufgrund dieser Insolvenz steht zu befürchten, dass zahlreiche Privatinvestoren ihre komplette Einlage verloren haben, mithin also ein Totalverlust mehr als wahrscheinlich ist.

Aufgrund der Schilderungen von Mandanten der auf Kapitalanlagenrecht spezialisierten Kanzlei ZAGNI Rechtsanwalt ist festzustellen, dass keiner der Anleger von ihren Beratern über die wesentlichen Risiken aufgeklärt wurden.

Ebenso wenig wurde auf die enormen Rückvergütungen (Provisionen) hingewiesen, die der Vertrieb hinter dem Rücken der Anleger von den Fondshäusern erhielt.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) steht den Anlegern damit ein Schadenersatzanspruch zu. Danach kann der Anleger sein gesamtes eingesetztes Eigenkapital ersetzt erhalten, Zug um Zug gegen Rückübertragung der Fondsbeteiligung.

Wir raten daher geschädigten Anlegern dringend an, sich fachkundig beraten zu lassen.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht