Insolvenzverfahren eröffnet; Schadenersatzansprüche prüfen lassen

Gesellschafter der MS „LILLY MITCHELL” Reederei GmbH & Co. KG und der MS „JOHN MITCHELL“ Reederei GmbH & Co. KG des Initiators EMBDENA PARTNERSHIP AG müssen mit einem erheblichen Verlust ihres eingesetzten Kapitals, im schlimmsten Fall sogar mit einem Totalverlust, rechnen. ...

Für beide Fonds wurde das Insolvenzverfahren beantragt, momentan läuft das Insolvenzeröffnungsverfahren. Die Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens hängt letztendlich davon ab, ob genügend Masse vorhanden ist.

Das Amtsgericht Hamburg ernannte mit Beschluss vom 09.06.2011 Herrn Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin zum vorläufigen Insolvenzverwalter der beiden Fonds. Sollte ein Insolvenzgrund vorliegen und eine die Kosten des Insolvenzverfahrens deckende Masse vorhanden sein, wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

Diese Prüfung kann sich noch über mehrere Wochen hinziehen. Das Insolvenzgericht ordnete an, dass bis zum 29.07.2011 Forderungen der Insolvenzgläubiger angemeldet werden müssen. Gleichzeitig wurde Termin zur Gläubigerversammlung inklusive Berichts- und Prüfungstermin auf den 29.08.2011 festgesetzt.

Beide Fonds wurden von der EMBDENA PARTNERSHIP AG (Emden) des André Wieczorek emittiert und auf dem so genannten Grauen Kapitalmarkt vermittelt. In den meisten hier bekannten Fällen wurden diese Kommanditbeteiligungen von den eingeschalteten Vermittlern als sichere Geldanlage angepriesen. Zahlreiche Anleger  erwarben die Kommanditanteile in dem Glauben, etwas für ihre zusätzliche Altersvorsorge zu tun.

Über die Risiken, wie etwa den möglichen Totalverlust, wurden sie nach unseren Erfahrungen in der Regel nicht aufgeklärt.

Wie gefährlich und risikoreich derartige Investmentanlagen jedoch sind, beweist einmal mehr die Insolvenz der MS „Lilly Mitchell“ sowie der MS „John Mitchell“. Wie immer sind bei diesen gescheiterten Kapitalanlagen die Anleger die Leidtragenden, da sie nicht nur um ihr bereits eingesetztes Kapital  fürchten müssen bzw. ihr Kapital gänzlich verlieren, sondern oftmals Rückforderungsansprüchen von Ausschüttungen oder Nachschusspflichten gegenüber stehen.

Die Kanzlei Zagni Rechtsanwalt rät allen geschädigten Anlegern dringendst an, prüfen zu lassen, ob Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung gegen die damaligen Berater/Vermittler oder gegen die Vertriebsgesellschaft der Anlage geltend gemacht werden können.

Des Weiteren sollte jeder Anleger prüfen lassen, ob er seine Forderung zur gegebenen Zeit zur Insolvenztabelle anmelden soll. Sollte es zu Nachschussforderungen oder zu Rückforderungsansprüchen von Ausschüttungen kommen, sollte ebenfalls genau geprüft werden, ob dies rechtlich überhaupt zulässig ist.

Die Kanzlei Zagni Rechtsanwalt vertritt zahlreiche Anleger der beiden Fonds.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht