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Bundesgerichtshof hat der bisherigen Praxis von Dr. Peters einen Riegel vorgeschoben.
In den letzten Jahren hat die Fondsgesellschaft Dr. Peters in nahezu sämtlichen von ihr selbst aufgelegten Schiffsfonds die eigenen Gesellschafter aufgefordert, die in der Vergangenheit geleisteten Ausschüttungen zurückzuzahlen. Bei einer Zahlungsverweigerung wurde nicht davor zurück geschreckt, Klage einzureichen. Bislang konnten sich die Dr. Peters-Schiffsfonds ziemlich sicher sein, dass ihre Rückforderung von Ausschüttungen vor dem Landgericht Dortmund und in zweiter Instanz vor dem OLG Hamm bestätigt wurden. ...