Anleger müssen wohl erneut auf Ausschüttungen verzichten

Bei dem WealthCap Life USA 4 müssen die Anleger wohl erneut auf Ausschüttungen verzichten. Dies legt zumindest der aktuelle Geschäftsbericht nahe. Damit stellt sich für viele Anleger die Frage, ob ihnen das zutreffende Produkt verkauft worden ist oder sie schlicht falsch beraten worden sind ....

So genannte Lebensversicherungsfonds wurden Privatleuten als vermeintlich sichere und verlässliche Anlageform verkauft. Hierbei wurde das Produkt fälschlicherweise mit der nach deutschem Recht sicheren Anlageform der Lebensversicherung in Verbindung gebracht, obwohl die meisten Lebensversicherungsfonds in britische oder amerikanische Lebensversicherungspolicen investieren.

Am Beispiel des WealthCap Life USA 4 zeigt sich wieder einmal, dass die Investition gerade nicht sicher ist. Bereits die erste, im Jahr 2013 geplante Ausschüttung ist entfallen. Die Einnahmen entwickelten sich nicht wie ursprünglich geplant und im Werbematerial aufgeführt, weil die Versicherten, deren Policen eingekauft wurden, länger leben, als prognostiziert (was ja an und für sich erfreulich ist).

Aus dem aktuellen Kundenbericht 2014 lässt sich entnehmen, dass die Situation auch noch weiter andauern wird. Es wird wie in den vorangegangenen Jahren auch lediglich lapidar mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für Ausschüttungen nicht gegeben sind.

Eine Analyse des seinerzeit verwendeten Prospektes lässt zudem den Schluss zu, dass die Risiken der Beteiligungen nicht vollständig aufgeführt worden sind. Prospekthaftungsansprüche werden deshalb von der auf Verbraucherschutz spezialisierten Kanzlei ZAGNIRechtsanwalt momentan geprüft.

Totalverlustrisiko möglich ...

Bei der Investition in WealthCap Life USA 4 GmbH & Co. KG, der hauptsächlich über die HypoVereinsbank AG vertrieben wurde, handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft, an der sich die Anleger wie ein Gesellschafter unternehmerisch beteiligen. Dies bedeutet, dass die Chancen, hohe Renditen zu erwirtschaften, vorhanden sind – allerdings auch die Risiken um einiges höher sind, Geld zu verlieren. Dass eine Fondsbeteiligung grundsätzlich Risiken bis hin zum Totalverlustrisiko beinhaltet, wurde so gut wie keinem Anleger in den „Beratungsgesprächen“ offen gelegt.

Ablaufleistung völlig ungewiss ...

Den meisten Anlegern ist auch nicht bekannt, dass bei geschlossenen Beteiligungen auch bei normalem Verlauf nicht sicher ist, in welcher Höhe sie ihr Geld zurückerhalten. Beim so genannten Auseinandersetzungsguthaben handelt es sich um den Wert des Anteils im Gesellschaftsvermögen zum Zeitpunkt des Ausscheidens bzw. der Liquidation des Fonds. Dieser kann somit lediglich einen Bruchteil der seinerzeit bezahlten Einlage betragen, oftmals tendiert dieser Wert gegen Null.

Betroffene Anleger sollten deshalb fachkundig prüfen lassen, ob Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung gegen die damaligen Berater oder Prospekthaftungsansprüche gegen die Gründungsgesellschafter bestehen.

Mit der Begründung eines solchen Schadenersatzanspruches erhält der Anleger seinen vollen Schaden ersetzt.

Die auf Anlegerschutz spezialisierte Kanzlei ZAGNIRechtsanwalt vertritt bereits zahlreiche Anleger der Lebensversicherungsfonds von WealthCap USA 4 und anderer Lebensversicherungsfonds sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

Für eine erste Vorprüfung stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht