Erste Urteile: Schadenersatzansprüche gegen Vermittler bejaht

Geschädigte Anleger der Vermögensgarant AG bzw. Global Swiss Capital AG haben gute Chancen, ihre damaligen Vermittler bzw. die dahinter stehende Vertriebsgesellschaft erfolgreich auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen. Mittlerweile gibt es zahlreiche Gerichtsentscheidungen, die zu Gunsten der klagenden Anleger der inzwischen insolventen Vermögensgarant AG ergangen sind ...

So verurteilte bereits im April 2007 das Landgericht Potsdam den dort verklagten Vermittler zum Schadenersatz. Ende November 2007 entschied das Kammergericht Berlin, dass der beklagte Vermittler Schadenersatz an die klagende Anlegerin zu bezahlen habe. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 14. September 2009 (AZ: 323 O 289 / 08) den beklagten Vermittler zu Schadenersatz verurteilt.

In allen Fällen wurden die Anleger nur unzureichend über die extremen Risiken dieser Anlage aufgeklärt. Des weiteren kann den damaligen Vermittlern nahezu in allen Fällen vorgeworfen werden, die von ihnen empfohlene Anlage nicht auf ihre wirtschaftliche Plausibilität hin geprüft zu haben.

Diese für die Anleger positiven Entscheidungen haben nach unserer Ansicht auch Indizwirkung für den Fall der insolventen Global Swiss Capital AG, da diese ähnliche Anlagen angeboten haben. In beiden Fällen wurde Anlegern Inhaberteilschuldverschreibungen vermittelt und utopisch hohe Zinsen versprochen, wobei bis zuletzt nicht klargestellt wurde, in welche Anlagen das Geld fließen sollte.

Teilweise wurde auch bei beiden Gesellschaften mit angeblichen Bankgarantien geworben, die selbstverständlich gar nicht vorhanden waren.

Wir raten geschädigten Anlegern weiter an, ein von einer Astoria Capital AG unterbreitetes Übernahmeangebot nicht anzunehmen. Diese Gesellschaft mit angeblichem Sitz auf den Marshallinseln macht den Anlegern zur Zeit das Angebot, ihre Inhaberteilschuldverschreibungen abzukaufen und den Nennwert (Anlagebetrag) auszubezahlen.

Seltsamerweise soll die Auszahlung des Nennbetrages der Anleihen laut diesem Angebot aber erst 2011 bzw. 2012 erfolgen, somit zu einem Zeitpunkt, in dem sämtliche Ansprüche der Anleger gegenüber den Verantwortlichen aus Prospekthaftung verjährt wären.

Zudem stellt sich die Frage, wie Ansprüche gegen eine Gesellschaft mit Sitz auf den Marshallinseln überhaupt durchgesetzt werden sollen.

Wir raten deshalb Anlegern ab, dieses Angebot ohne fachkundige Prüfung anzunehmen.

Geschädigte Anleger der Vermögensgarant AG bzw. der Global Swiss Capital AG raten wir dringend an, ihre etwaigen Schadenersatzansprüche wegen Falsch- bzw. Schlechtberatung fachkundig prüfen zu lassen.
 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht