Steuervorteile fallen weg; Nachzahlungen der Gesellschafter droht

Wie nahezu sämtliche leasingähnlichen Medienfonds ist auch der von der LHI Leasing GmbH aufgelegte Filmfonds "Kaledo Dritte Productions GmbH & Co. KG" von der steuerlichen Problematik betroffen. Nach Ansicht der Bayerischen Finanzverwaltung sollen die durch die Bank (hier: Dresdner Bank AG) übernommenen Zahlungsverpflichtungen aus den Lizenzverträgen als „abstrakte Schuldversprechen“ zu werten sein. Dies führt laut Mitteilung der LHI Fondsverwaltung GmbH dazu, dass anfängliche steuerliche Verluste rückwirkend in Höhe von rund 85 Prozent des gezeichneten Kommanditkapitals wegfallen. ...

 

Überraschend kommt diese Entwicklung nicht. In den vergangenen Jahren hat die Finanzverwaltung bereits zahlreiche Medienfonds näher unter die Lupe genommen und darauf hin die Steuervorteile gestrichen. Die Rückzahlungen an das Finanzamt sind in der Regel sofort zu bezahlen, was die meisten Gesellschafter finanziell hart trifft.

Bei einer Beteiligung von EURO 100.000,00 und einem unterstellten Einkommensteuersatz von 50 Prozent muß mit Steuernachforderungen inklusive Verzinsung von über EURO 40.000,00 gerechnet werden.

Alleine beim "Kaledo Dritte Productions GmbH & Co. KG" sind mehr als 5.300 Anleger betroffen.

Nach Auffassung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni stehen die Chancen für die Anleger des Kaledo-Fonds III, eine komplette Rückabwicklung der Anlage zu erreichen, relativ gut, denn im Darlehensvertrag sind formelle Fehler enthalten. Danach kann der Anleger von der DSL Bank das gezahlte Eigenkapital (zuzüglich entgangenem Gewinn, abzüglich gezahlte Ausschüttungen) ersetzt bekommen. Darüber hinaus muss der Anleger nach Auffassung von ZagniRechtsanwalt das Darlehen auch nicht zurück bezahlen.

Die Kommanditanteile sind zu 54,9 Prozent durch Eigenkapital der Anleger und zu 45,1 Prozent durch einen Kredit über die DSL Bank finanziert worden, den die Investoren mit abschließen mussten.

Nahezu identische Konstellationen - nur mit anderen beteiligten Banken - finden sich auch in zahlreichen anderen Film- oder Medienfonds, wie z.B. bei den VIP-Medienfonds die Commerzbank AG und die HypoVereinsbank AG. Auch hier hat das Finanzamt die anfänglichen steuerlichen Vorteile rückwirkend - d.h. von Anfang an - zzgl. Zinsen zurück verlangt !

Wer kommt für die Schäden auf ??

Es stellt sich nunmehr die Frage, wer für den Schaden aufkommen soll bzw. muß. Ein versierter Anlageberater hätte aufgrund der bekannten steuerrechtlichen Unsicherheit auf dieses Risiko hinweisen müssen. In keinem der uns bekannten Fälle sind die Anleger aber auf diese Risiken hingewiesen worden.

Diese Pflichtverletzung kann zu einem Schadenersatzanspruch des Anlegers führen mit der Folge, daß er seinen gesamten Schaden - inkl. der Rückzahlungen an das Finanzamt - ersetzt erhält.

Wir raten geschädigten Anlegern an, ihre Ansprüche fachkundig prüfen zu lassen.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht