Diverse Objekte nicht realisiert; einige Projekte bereits pleite.

Etwa 10.000 Anleger, die sich in den Jahren 2006 und 2007 am Riesenrad-Fonds „GLOBAL VIEW GREAT WHEEL Beteiligungs GmbH & Co. KG“ beteiligt haben, müssen um ihr Geld fürchten. Die Riesenräder, die in Berlin, Peking und Orlando gebaut werden sollten, sind in der Planung stecken geblieben, das Projekt in Peking ist bereits pleite.

In Peking steht nur ein Fundament, in Berlin und Orlando sieht es kaum besser aus. Über 200 Mio. EURO der Anlegergelder sind fast verbraucht, die weitere Finanzierung ist nicht gesichert. In Berlin hat das Anlegergeld lediglich für den Kauf eines Grundstückes gereicht.

Im Blickpunkt der Kritik steht die Rolle der Privatbanken Delbrück Bethmann Maffei und der Deutschen Bank AG beim Vertrieb dieser Beteiligungen.

Kunden sind die Anlage in der Regel als sicher empfohlen worden.  Zudem haben die beratenden Banken in nahezu allen Fällen verschwiegen, dass sie mehr als 10 % Provision und Gebühren für den Verkauf eingenommen haben: Laut einem SPIEGEL-Bericht sind 57,31 Mio. EURO an die Banken geflossen und damit mehr als 25 % !

Insbesondere die Deutsche Bank AG weist diese Vorwürfe zurück. Jeder Anleger hätte sich im Verkaufsprospekt über die Höhe der Provisionen informieren können.

Problematisch ist bei dieser Argumentation, dass ein Großteil der Anleger beim Beratungsgespräch überhaupt keinen offiziellen Emissionsprospekt erhalten hat oder dieser erst nach dem Beitritt übergeben worden ist, was nach ständiger Rechtsprechung  des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht ausreicht.

Anleger sollten demzufolge ihre etwaigen Schadenersatzansprüche fachkundig prüfen lassen.

Anhaltspunkte für einen Schadenersatzanspruch sind neben den oben genannten verschwiegenen Provisionen insbesondere Beratungsfehler, sofern Sie in den Beratungsgesprächen nicht auf die wesentlichen Risiken dieser Beteiligung hingewiesen worden sind.

Für eine erste Vorprüfung stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht