Landgericht Düsseldorf gibt in einem Schadenersatzprozess deutliche Hinweise zugunsten des Anlegers

Die Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA ist derzeit in zahlreiche Gerichtsverfahren als Beklagte beteiligt, in denen (ehemalige) Kunden wegen fehlerhafter Beratung bei der Zeichnung von Zertifikaten der insolventen Lehman Brothers Schadenersatz verlangen.

Das Landgericht Düsseldorf gab in einem Rechtsstreit gegen die Citibank einen deutlichen Wink mit dem Zaunpfahl. Nach Auffassung der 10. Zivilkammer hätte die Citibank einen Lehman Brothers-Anleger darüber aufklären müssen, dass die US-Citibank mit rd. EURO 110 Milliarden größter Gläubiger der Lehman Brothers Holding Inc. (USA) gewesen ist.

Nach § 31 Abs. 1 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) ist eine Bank verpflichtet, Interessenkonflikte zu vermeiden. Sie muss ihre Kunden über die Art und Herkunft von Interessenkonflikten informieren, bevor sie für ihn Wertpapiergeschäfte tätigt.

Die Citibank bzw. ihre amerikanische Muttergesellschaft hatte als Hauptgläubigerin einen Forderungsbestand von umgerechnet rd. EURO 110 Milliarden (rund US-Dollar 138 Billionen) gegen die Investmentbank Lehman Brothers, so das Landgericht im Hinweisbeschluss vom 24.11.2009.

Bei einem solchen Forderungsbestand ist davon auszugehen, daß die Citibank aufgrund ihrer Gläubigerstellung ein erhebliches Eigeninteresse am Verkauf der Lehman-Zertifikate gehabt hat. Somit ist eine objektive und allein an den Kundeninteressen ausgerichtete Beratung nach Ansicht des Landgerichts Düsseldorf zweifelhaft.

Tatsächlich stimmt es merkwürdig, dass die Citibank 2005 und 2006 ihren Kunden nur insgesamt drei Lehman Brothers Zertifikate anbot, 2007 jedoch dann auf einmal allein 14 neue Zertifikate der Investmentbank Lehman Brothers in die Depots ihrer Kunden empfahl.

Sofern das Landgericht Düsseldorf seinem Hinweis folgt, wird sie die Citibank zum Schadenersatz verurteilen. Sie müsste dann den in Zertifikaten von Lehman Brothers investierten Betrag dem Kunden vollständig zurückzahlen.

Da 2007 der Schwerpunkt der Verkäufe von Lehman Brothers Zertifikaten war, sollten betroffene Anleger die Verjährung im Auge behalten. Schadenersatzforderungen wegen fahrlässiger Falschberatung verjähren nämlich genau drei Jahre nach dem Kauf der Zertifikate.

Für eine erste Vorprüfung ihrer Ansprüche stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht