Schadenersatzansprüche unbedingt prüfen lassen

In Deutschland hatten mehr als 40.000 Anleger insgesamt rd. EURO 750 Mio. alleine in Zertifikate der US-Bank Lehman Brother´s investiert und durch deren Konkurs im September 2008 mit aller Wahrscheinlichkeit alles verloren. Nunmehr erhöhen zahlreiche Urteile die Chance, Schadenersatz zu erhalten.

Nach Auswertung durch die Verbraucherzentralen sind rund drei Viertel der geschädigten Anleger Lehman Zertifikate von der Citibank verkauft worden. Aber auch andere Banken wie die Südwestbank AG und die Sparkassen in Frankfurt und Hamburg haben Lehman - Zertifikate an zumeist sicherheitsorientierte und unerfahrene Anleger verkauft.

Nunmehr liegen erste Urteile diverser Landgerichte vor.

Beispielsweise hat die Frankfurter Sparkasse vor dem Landgericht Frankfurt am Main einen Prozess gegen einen Lehman-Geschädigten verloren. Das Landgericht hat dem Kunden der Direktbanktochter „1822 direkt“ wegen eines Beratungsfehlers vollen Schadenersatz in Höhe von EURO 50.000,00 zugesprochen (Urteil vom 09.07.2009).

In einer weiteren Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 31.08.2009 wurde einem wertpapiererfahrenem Kunden Schadenersatz in voller Höhe zugesprochen, da er über ein mögliches Verlustrisiko nicht aufgeklärt worden ist.

Ganz aktuell hat das Landgericht Frankfurt am Main einem weiteren Kunden der "1822 direkt", dem Zertifikate der Lehman Brothers empfohlen wurden, Schadenersatz in Höhe von EURO 50.000,00 zugesprochen (Urteil vom 04.02.2010). Auch hier waren die verschwiegenen Provisionen ausschlaggebend.

Das Landgericht Hamburg hat die beratende Bank mit ähnlicher Begründung zu vollem Schadenersatz verurteilt: die Bank wies den Anleger nicht auf den möglichen Totalverlust im Falle einer Insolvenz hin bzw. daß keine Absicherung durch das Einlagensicherungssystem besteht (Urteile vom 23.06.2009 und vom 10.07.2009).

Zahlreiche weitere Urteile diverser Landgerichte sind vorhanden (z.B. LG Potsdam vom 24.06.2009 und vom 20.01.2010; LG Chemnitz; LG Düsseldorf; LG Dresden vom 23.12.2009 sowie LG Mönchengladbach, LG Gießen und LG Heidelberg).

Ein Selbstläufer sind diese Klagen natürlich nicht - es kommt immer auf die konkreten Umstände des EInzelfalles an, so daß sich eine pauschale Beurteilung ohne Kenntnis des Sachverhalts verbietet.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni vertritt auch zahlreiche Anleger, die nicht nur Zertifikate der insolventen Lehman Brother´s, sondern auch von anderen Emittenten erworben haben. Neben der Citibank haben sich hierbei die Südwestbank AG, die Dredner Bank / Commerzbank AG, Postbank, Deutsche Apotheker- und Ärztebank, vereinzelt auch Volksbanken und andere Sparkassen hervor getan.

Offensichtlich versuchen einige wenige Banken, sich mit den Anlegern außergerichtlich zu einigen. Wir raten geschädigten Anlegern an, etwaige Entschädigungsangebote genauestens prüfen zu lassen. Sollte nämlich keine Verjährung drohen, besteht immer noch Zeit genug, die  ersten außergerichtlichen Vergleichsangebote nach oben zu korrigieren.

Verjährung droht !

Anleger sollten sich nicht zu viel Zeit lassen, da Schadenersatzansprüche nach § 37 a WpHG taggenau 3 Jahre nach dem Kauf verjähren können. Wir zeigen Wege auf, wie die Ansprüche gehemmt werden können.

Wir raten geschädigten Anlegern an, etwaige Schadenersatzansprüche fachkundig prüfen zu lassen. Für eine erste Vorprüfung stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht