Landgericht Ulm wertet Kündigung der Sparkasse Ulm als unwirksam

Das Landgericht Ulm hat mit Urteil vom 26.01.2015 (AZ: 4 O 372/13) entschieden, dass die Kündigung von Sparverträgen durch die Sparkasse Ulm unrechtmäßig gewesen ist. Der Sparvertrag der Kunden muss zu den vereinbarten Konditionen somit weitergeführt werden. ...

Zahlreiche Kunden von Sparkassen wurden vor Jahren von Sparkassen mit so genannten Bonus- oder Scala-Sparverträgen geködert. Dabei handelt es sich um Anlageformen mit einer langen Laufzeit von bis zu 25 Jahren, in dem der Kunde monatlich einen festgesetzten Betrag einbezahlt.

Vereinbarungsgemäß erhalten diese Kunden einen Bonus von bis zu 3,5 % p.a. Dies ist, gemessen an der derzeit niedrigen Zinsniveau, sehr hoch. Es ist demnach kein Wunder, dass die Sparkassen den Verlust, den sie wegen des niedrigen Zinsniveaus verbuchen müssen, nicht hinnehmen wollen und die Sparverträge kündigen.

Kunden der Sparkassen sollen gegen die Kündigung von Sparverträgen vorgehen ...

Die Sparkasse Ulm muss aufgrund des Urteils des LG Ulm die Sparverträge zu den vereinbarten Konditionen erfüllen, und zwar für die gesamte Laufzeit. Die vereinbarten Bonuszahlungen sind von der Sparkasse zu bezahlen, die Kunden können ihre Sparrate bis zum vereinbarten Laufzeitende weiter einbezahlen.

Das LG Ulm beruft sich bei seiner Entscheidung auf einen Werbeflyer, der dem Kunden umfangreiche Rechte im Zusammenhang mit dem Sparvertrag zubilligt. Bei den sog. Scala-Sparverträgen handelte es sich bei Abschluss um ein Werbeprodukt, für das die Sparkassen ihrerseits kein Sonderkündigungsrecht vereinbart haben. Nach Ansicht des LG Ulm sind die bestehenden Verträge deshalb wie vereinbart fortzuführen.

Die Kündigung durch die Sparkasse ist unrechtmäßig und muss von den Kunden nicht akzeptiert werden.

Weiter stellte das Landgericht Ulm fest, dass das gesetzliche Kündigungsrecht, welches der Bank die Möglichkeit der Kündigung von Sparverträgen einräumt, auf die Scala-Sparverträge nicht anwendbar sind.

Kunden, die sich gegen die Kündigung von Sparverträgen wehren wollen, sollten der Kündigung widersprechen. Wir raten betroffenen Sparern an, sich fachkundig beraten zu lassen und gegen die Kündigungen vorzugehen.

Die Kanzlei ZAGNIRechtsanwalt vertritt bereits zahlreiche Kunden sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

Patrick Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht