Erfolgreiches Verfahren für Anlegerin ...

Ein Mitarbeiter der Santander Bank (Zweigniederlassung der Consumer Bank AG) hat einer allein erziehenden Mutter, die von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni vertreten wird, eine Beteiligung an dem geschlossenen Schiffsfonds Schiffahrts-Gesellschaft "HS Carmen" mbH & Co. KG als vermeintlich sichere Anlage angepriesen und verkauft. ...

Es handelt sich hierbei um eine Investition in einen Öltanker, der zum Zeitpunkt des "Beratungsgesprächs" im April 2005 nicht einmal gebaut und abgeliefert worden ist. Die vermeintlich sichere Anlage entpuppt sich nunmehr als das, was es eigentlich grundsätzlich darstellt: eine unternehmerische Beteiligung mit Totalverlustrisiko.

Verschwiegen wurde vom Mitarbeiter der Santander Bank AG auch die erheblichen Rückvergütungen („Provisionen“), die die Bank hinter dem Rücken der Anleger von der Fondsgesellschaft für den Vertrieb erhalten hat. Ausweislich der Prospektangaben dieser Beteiligung flossen rd. 14,0 % bezogen auf das Kommanditkapital alleine in den Vertrieb !

Dieses Verschweigen der erhaltenen Rückvergütungen stellt neben zahlreichen weiteren Pflichtverletzungen einen eklatanten Beratungsfehler dar, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu einer Schadenersatzverpflichtung der beratenden Bank führt. Damit kann der Anleger seinen erlittenen Schaden vollständig kompensieren, er muss lediglich seine Fondsbeteiligung an die Bank übertragen.

Die Mandantin der Kanzlei ZagniRechtsanwalt hat Klage vor dem Landgericht Berlin eingereicht und im Rahmen eines Vergleichs einen Großteil ihres Schadens ersetzt bekommen.

Wir raten daher geschädigten Anlegern an, ihre etwaigen Schadenersatzansprüche fachkundig prüfen zu lassen.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht