Vorwurf der Falschberatung konkretisiert ...

Durch ein telefonisches „Beratungsgespräch“ wurde einem von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni vertretenen Anleger eine Beteiligung an dem geschlossenen Schiffsfonds KGAL 214 SeaClass 11 als vermeintlich sichere Anlage angepriesen und verkauft. ...

Es handelt sich hierbei um eine Investition in den Bulker „SC Lotta", der zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs 2008 nicht einmal gebaut und abgeliefert worden ist.

Die vermeintlich sichere Anlage entpuppt sich nunmehr als das, was es eigentlich grundsätzlich darstellt: eine unternehmerische Beteiligung mit Totalverlustrisiko.

Verschwiegen wurde von der Mitarbeiterin der Rechtsvorgängerin der Commerzbank AG, der Dresdner Bank AG, auch die erheblichen Rückvergütungen („Provisionen“), die die Bank hinter dem Rücken der Anleger von der Fondsgesellschaft für den Vertrieb erhalten hat.

Ausweislich der Prospektangaben dieser Beteiligung flossen rd. 13,3 % bezogen auf das Kommanditkapital alleine in den Vertrieb !

Dieses Verschweigen der erhaltenen Rückvergütungen stellt neben zahlreichen weiteren einen eklatanten Beratungsfehler dar, der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu einer Schadenersatzverpflichtung der beratenden Bank führt. Damit kann der Anleger seinen erlittenen Schaden vollständig kompensieren, er muss lediglich seine Fondsbeteiligung an die Bank übertragen.

Wir raten daher geschädigten Anlegern an, ihre etwaigen Schadenersatzansprüche fachkundig prüfen zu lassen.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht