Finanzamt fordert Steuervorteile zurück; Ausgang für Anleger ungewiss

Wie „Capital“ und „Financial Times Deutschland“ in ihren neuesten Ausgaben berichteten,  fordern Finanzämter von Medienfondsanlegern rd. EUR 150 Mio. zurück. Betroffen ist das Düsseldorfer Emissionshaus IDEENKAPITAL, eine Tochter des Versicherungskonzerns ERGO, der seinerzeit von dem Rückversicherer Munich Re kontrolliert wird.

Das Unternehmen erwartet bis Ende März 2010 einen endgültigen Bescheid über den steuerlichen Charakter der Filmfonds MEDIA STREAM 1, 2 und 3, wie der Vorstand Marco Ambrosius gegenüber der „Financial Times Deutschland“ bestätigte.

Fällt dieser endgültige Bescheid so aus wie die vorläufigen Bescheide, werden die Steuerrückzahlungen sofort fällig. Vorstand Ambrosius macht sich keine Illusionen: „Wir erwarten keine Überraschungen mehr“.

Rund 9.400 Investoren haben 2001 und 2002 EUR 327 Mio. in die drei Fonds investiert, weitere EUR 184 Mio. kamen als Fremdkapital hinzu. Die einkalkulierten Anfangsverluste aus ihrer vermeintlichen Unternehmerrolle in den Filmfonds konnten die Anleger gegen Einkünfte aus Berufstätigkeit oder anderen Kapitalanlagen verrechnen und dadurch ihre Steuerlast senken.

Die Ideenkapital-Investoren werden wie die Anleger anderer Medienfonds nunmehr Opfer einer geänderten Auffassung der Finanzbehörden über die steuerliche Behandlung von Film- oder Medienfonds.

Ein Grund für die Schwierigkeiten mit den Finanzämtern ist die Konstruktion der Ideenkapitalfonds: Das Risiko war für Anleger von Anfang an beschränkt, denn die Zahlungsverpflichtungen der Fonds gegenüber den Anlegern waren zu rd. 70 % durch eine Schuldübernahme der STADTSPARKASSE KÖLN gedeckt.

Die Finanzbehörden argumentieren nunmehr, dass diese Schuldübernahme der Bank hätte mit den Anfangsverlusten verrechnet werden müssen. Dadurch würde aber auch die Verlustzuweisung an die Anleger sinken – und gleichzeitig ihre Steuerlast für die betroffenen Jahre steigen.

Sollten die Investoren die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt verlieren, müssen sie nach Berechnungen von Ideenkapital rd. EUR 91 Mio. an Steuern nachzahlen. Zuzüglich der gesetzlichen Zinsen von 6 %  p.a. seit Zeichnung können die Finanzämter damit rd. EUR 150 Mio. fordern.

Sollten Anleger einen solchen Bescheid erhalten, müssen sie schnell reagieren. Insbesondere muss die Aussetzung der Vollstreckung beantragt werden.

Wer haftet für den Schaden ?

Vermittelt wurden die Filmfonds MEDIA STREAM 1, MEDIA STREAM 2 und MEDIA STREAM 3 vor allem über die DEUTSCHE APOTHEKER- und ÄRZTEBANK eG, der zur Zurich Gruppe gehörenden Vertriebsgesellschaft BONNFINANZ und einige Sparkassen.

Wir raten geschädigten Anlegern dringend an, ihre etwaigen Schadenersatzansprüche gegen Vertriebsgesellschaften bzw. Berater oder direkt gegen IDEENKAPITAL fachkundig prüfen zu lassen.

Für eine erste Vorprüfung stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht