Schadenersatz gegen Vertriebsgesellschaft sowie Gründungs- und Treuhandkommanditistin

Das Landgericht Hamburg hat in einem umfassend begründeten Urteil vom 12.09.2016 (AZ: 318 O 163/14) einem Anleger des DSW Immobilienfonds Delft Hilversum GmbH & Co. KG Schadenersatz sowohl gegen die seinerzeitige Vertriebsgesellschaft wegen Falschberatung als auch gegen die Gründungs- und Treuhandkommanditistin dieses Fonds aus Prospekthaftung im weiteren Sinne zugesprochen. ...

Vermittelt und empfohlen wurde die Fondsbeteiligung von einem Vertriebsmitarbeiter der Firma I.C.M. Investmentbank AG, der nach Ansicht des Gerichts in den Beratungsgesprächen nicht ausreichend auf die teilweise erheblichen Risiken hingewiesen hat. So wurde insbesondere nicht erwähnt, dass die Beteiligung ein Totalverlustrisiko inne hat und dass die Anteile an dem Fonds sehr eingeschränkt oder gar nicht fungibel sind. Das Risiko des Wiederauflebens der Kommanditistenhaftung nach § 172 Abs. 4 HGB wurde eben so verschwiegen wie der Umstand, dass der Anleger bei vorzeitigem Ausscheiden oder Beendigung der Fondsgesellschaft lediglich einen Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben hat und deshalb nicht seine bezahlte Einlage zurückerhalten wird.

Der Kläger wollte entsprechend seiner Lebensumstände lediglich eine sichere Anlage, die zudem jederzeit fungibel sein musste.

Neben der o.a. Vertriebsgesellschaft haftet die Nordcapital Treuhand GmbH & Cie KG (vormals: HST Hamburger Sachwert Treuhand GmbH & Cie KG) als Gründungs- und Treuhandkommanditistin der Fondsgesellschaft aus sog. Prospekthaftung im weiteren Sinne ebenfalls auf Schadenersatz. Diese Gesellschaft hat sich die fehlerhaften Beratungen des beitretenden Anlegers zuzurechnen und hat sich demnach ebenfalls schadenersatzpflichtig gemacht.

Der klagende Anleger erhält nunmehr die von ihm geleistete Einlage (unter Anrechnung der erhaltenen Ausschüttungen) zurück.

Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.09.2016 ist noch nicht rechtskräftig.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Patrick M. Zagni steht Ihnen für Fragen aus diesem Themenkomplex gerne zur Verfügung.

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht