Wüstenrot zahlt Klägern Darlehensgebühr zurück

Die Wüstenrot Bausparkasse AG akzeptiert die Klagforderung einer Erbengemeinschaft auf Rückzahlung der Darlehensgebühren. Die Bausparkasse ist dadurch möglicherweise einem Grundsatzurteil zuvorgekommen, das die Branche in Unruhe versetzt hätte. ...

Die Kläger waren der Meinung, dass die Bausparkasse neben der bei Vertragsabschluss fälligen Abschlussgebühr nicht auch noch eine so genannte Darlehensgebühr verlangen kann, die nach den Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) bei Inanspruchnahme des Bauspardarlehens fällig wird.

In der Berufungsinstanz zeigten die Richter des Oberlandesgerichts Stuttgart wenig Verständnis für die Argumente der Bausparkasse. Schließlich zog die Bausparkasse Wüstenrot AG die Reißleine und akzeptierte die Forderungen von rd. EUR 17.000,00 und kam für sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten auf.

Es erging sodann antragsgemäß ein so genanntes Anerkenntnisurteil. Bei einem obsiegenden Urteil wären sonst öffentlich womöglich die Argumente der Bausparkasse vom LG Stuttgart verworfen worden.

Richter sehen Darlehensgebühr als zusätzliche Einnahme ...

Insbesondere das Argument von Wüstenrot, dass die Darlehensgebühr notwendig sei, da das Geld wieder in den „großen Topf“ der auszuzahlenden Bausparverträge fließe, überzeugte die Richter nicht. Die Darlehensgebühr diene ihrer Ansicht nach nicht der Gesamtheit der Bausparer, sondern sei schlicht ein zusätzlicher Ertrag für die Bausparkassen - nicht mehr und nicht weniger.

Das Anerkenntnisurteil des OLG Stuttgart ist insbesondere deshalb bedeutend, da es bisher die höchste Instanz ist, die dazu Recht gesprochen hat. Eine Flut von Klagen gegen Bausparkassen sind noch in den ersten Instanzen anhängig, eine Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) steht noch aus.

Erhoben wird die Darlehensgebühr von praktisch sämtlichen Bausparkassen, manche nennen sie inzwischen „Agio“.

Jedenfalls sollten sich diejenigen Bausparer, deren Bausparkasse eine solche Darlehensgebühr verlangt und erhalten hat, dagegen wehren. Die Erfolgsaussichten sind nach diesem Anerkenntnisurteil des OLG Stuttgart gut.

Für eine erste Vorprüfung Ihrer Ansprüche stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht