Kreditinstitute haben Anlegern gefährliche Finanzprodukte der HSH Nordbank verkauft.

Der Landesbank droht die Abwicklung, im schlimmsten Fall ist das Geld weg.

 Osteranleihe, Sommeranleihe, Winterzauber“: hinter diesen schönen Namen verbergen sich nichts anderes als Wertpapiere der HSH Nordbank. Mit diesen so genannten Unternehmensanleihen warb die HSH Nordbank Geld am Kapitalmarkt ein.

Seit Jahren kämpft die HSH Nordbank, die zeitweise als größter Schiffsfinanzier der Welt galt, ums Überleben. Nunmehr hat die EU-Kommission beschlossen, dass die Eigentümer der HSH Nordbank bis Februar 2018 die Bank verkaufen müssen. Gelingt dies nicht, droht die zwangsweise Abwicklung der Bank.

Dennoch (oder gerade deswegen?) hat das Institut mit Hilfe der Sparkassen unter diesen schönen Namen im großen Stil Finanzprodukte an Sparer verkauft. Die Rede ist von Zertifikaten oder Anleihen, die spätestens seit der Lehman-Pleite 2008 einen zweifelhaften Ruf haben.

Keine Einlagensicherung und ungewisse Zukunft

Für Anlagen in Anleihen oder Zertifikaten gilt die gesetzliche Einlagensicherung nicht. Geraten die Emittenten in finanzielle Nöte oder werden gar insolvent, sehen die Anleger ihr Geld nicht wieder oder erhalten nur einen Bruchteil ihrer Investitionen wieder.

 Die HSH Nordbank gehört zwar aktuell noch über die Sparkassen-Finanzgruppe der so genannten Sicherungsreserve der Landesbanken an – doch bis wann dies gilt, ist ungewiss. Gerade für den Fall, dass die HSH Nordbank an einen Investor verkauft würde, fiele sie spätestens zwei Jahre später wohl aus der Institutionssicherung der Sparkassen heraus.

Des Weiteren kann stark daran gezweifelt werden, ob der Haftungsverbund der Sparkassen überhaupt finanzstark genug ist, um sämtliche Ansprüche der Anleger zu befriedigen. Denn im Vergleich zur HSH Nordbank war Lehman als Zertifikate-Herausgeber ein Zwerg. Papiere im Wert von 9 Mrd. EUR hatte die Landesbank aus Hamburg  zeitweise unter die Leute gebracht, derzeit stehen noch etwa 5 Mrd. EUR aus. Der Großteil hiervon dürfte in Depots von Privatanlegern liegen.

Schadenersatz bei nicht risikobereiten Anlegern

Nicht erst seit der Lehman-Pleite 2008 ist klar, dass Zertifikate oder Unternehmensanleihen nicht in Depots von Privatanlegern gehören, zumindest wenn diese nur eine geringe oder gar keine Risikobereitschaft mitbringen. In solchen Fällen liegt eine eindeutige Falschberatung vor, die zu Schadenersatzansprüchen führt.

Was Anleger tun können ...

Prüfen Sie in Ihrem Depot, ob Sie Zertifikate oder Anleihen der HSH Nordbank haben. Dann sollten Sie sich die grundlegende Frage stellen, ob Sie an einem Totalverlustrisiko, dessen Eintritt niemals vorhersehbar ist, festhalten oder ob Sie etwas daran ändern wollen.

Wollen Sie dieses Risiko nicht eingehen, sollten Sie versuchen, diese Wertpapiere an der Börse zu verkaufen. Sofern ein Käufer gefunden wird, können diese Papiere auch vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit veräußert werden. Allerdings müssen dabei wahrscheinlich Kursverluste hingenommen werden.

Für eine erste Vorprüfung Ihrer evtl. Schadenersatzansprüche stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht