Mehr Landgerichte sprechen Anlegern Schadenersatz zu

Bereits mit Urteil vom 04.12.2009 verurteilte das Landgericht Konstanz die Commerzbank AG, einem Anleger der „MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG“, der aufgrund einer Beratung einer Bankmitarbeiterin sich mit einer Nominaleinlage von EUR 50.000,00 (zzgl. Agio) an diesem Fonds beteiligt hatte, vollen Schadenersatz zu leisten. Auch das Landgericht München I hat mit Urteil vom 28.01.2010 einen Gesellschafter der „MHF Zweite Academy Film GmbH  & Co. KG“, der sich mit einer Beteiligung von EUR 25.000,00 zzgl. Agio an dem Fonds beteiligte, Schadenersatz zuerkannt. ...

Eben so hat das Landgericht Hamburg in einer Entscheidung vom 02.02.2010 einer weiteren Anlegerin der „MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG“ nahezu vollen Schadenersatz zugesprochen.

Das Landgericht Hamburg stützte seine Entscheidung insbesondere auf eine fehlerhafte Darstellung der Absicherungskonstruktion des Fonds, während die Landgerichte München I und Konstanz eine zum Schadenersatz verpflichtende Pflichtverletzung der Commerzbank AG in dem unterbliebenen Hinweis auf erhaltene Rückvergütungen sah.

Nach den Ausführungen des Landgerichts Konstanz ist der Hinweis auf Rückvergütungen eine wesentliche Pflicht einer Bank als Anlageberaterin. Wörtlich heißt es in den Entscheidungsgründen:

Diese grundlegende Verpflichtung kann die Beklagte nicht dadurch erfüllen, dass sie dem Kunden umfangreiche Unterlagen übergibt, in denen – als ein Detail unter vielen – ein kurzer Hinweis auf die Rückvergütungen abgedruckt ist.

Das Landgericht Konstanz führte weiter aus, dass der Hinweis im Verkaufsprospekt, wonach die Commerzbank AG eine Vergütung von 8,5 % des Kommanditkapitals erhalte, nicht ausreiche, um den Anleger ordnungsgemäß aufzuklären.

Sofern also ein Hinweis auf diese so genannten kick-back-Zahlungen im Rahmen der Beratung unterblieben ist, haben Anleger der „MHF Zweite Academy Film GmbH & Co. KG“ grundsätzliche gute Chancen, einen Schadenersatzanspruch, gerichtet auf vollständige Rückabwicklung, erfolgreich geltend zu machen.

Nach den grundlegenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofes folgen somit immer mehr Instanzgerichte dieser Auffassung.

Bedeutung für sämtliche Fondsbeteiligungen ….

Die Entscheidungen des Landgerichts München I und Konstanz haben aber  nicht nur für Anleger der Academy-Fonds, sondern auch für alle anderen Anleger sämtlicher Film- oder Medienfonds (VIP, LHI Leasing, Hannover Leasing, KGAL, Cinerenta, Apollo, Victory, Ideenkapital, Equity Pictures u.a.) grundsätzliche Bedeutung.

Diese Rechtsprechung  kann somit grundsätzlich auch für Anleger weiterer Fondsarten wie geschlossenen Immobilienfonds, Schiffsfonds oder Flugzeugfonds nutzbar gemacht werden, die ihre jeweilige Beteiligung aufgrund einer Beratung gezeichnet haben.

Schadenersatzansprüche prüfen lassen ....

Anleger von Fondsbeteiligungen, die im Rahmen ihrer vorvertraglichen Beratungen nicht auf die Rückvergütungen aufmerksam gemacht wurden, sollten daher mögliche Schadenersatzansprüche von einer auf das Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen lassen.

Für eine erste Vorprüfung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht