Fünf Jahre nach dem Beginn der Ermittlungen im Skandal um die Finanzierung von sogenannten Schrottimmobilien durch die Badenia-Bausparkasse unter Einschaltung der Vermittlungsgesellschaft Heinen & Biegen (H & B) hat die zuständige Staatsanwaltschaft Dormund 2007 Klage erhoben. Den ehemaligen Geschäftsführern der Vermittlungsgesellschaft H & B wird Betrug zu Lasten hunderter von Anlegern vorgeworfen.

Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft soll es bei den Verkaufsgesprächen häufig zu falschen Anpreisungen und völlig überhöhten Kaufpreisen gekommen sein. Die Badenia finanzierte dabei in vielen Fällen den Kaufpreis für die Immobilien.
 
In einem Wirtschaftsprüfergutachten für die deutsche Finanzaufsicht heißt es, dass dem damaligen Badenia-Vorstand die überhöhten Verkaufspreise bekannt gewesen sein sollen.
 
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft besteht zudem der Verdacht, dass die Erwerber der Wohnungen von den Geschäftsführern der H & B systematisch über den Wert der Immobilien und die angeblich sicheren Renditen aus einem Mietpool getäuscht worden sind, um die vielfach unerfahrenen Käufer zum Erwerb der Wohnungen im Rahmen eines Steuersparmodells zu verleiten.
 
Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft sollen im Kaufpreis - für die Käufer nicht erkennbar - auch enorme Provisionen und Abgaben verborgen gewesen sein, die an die Heinen & Biege-Gruppe und die Badenia weitergeleitet wurden. Seiten der zuständigen Ermittlungsbehörden wurden mehr als 250 Kaufverträge aus den Jahren 1995 und 1996 ausgewertet.
 
Insgesamt wurden seitens der H & B und weiteren Vermittlungsfirmen wie Köllner Immobilien mehr als 8.400 Wohnungen verkauft. Der Gesamtschaden der Anleger dürfte sich auf einen Betrag von mehr als EURO 300,0 Millionen verlaufen.
 
Aufgrund des nun eingeleiteten Strafverfahrens dürfte sich auch die prozessuale Situation für Ansprüche auf Rückabwicklung der Immobilienkäufe deutlich verbessert haben. Aufgrund der Anklage könnten die Anleger nun nämlich auch damit argumentieren, dass sie arglistig getäuscht wurden. Wie bereits berichtet, wurde die Badenia erst kürzlich vom Kammergericht Berlin zur Rückabwicklung eines Immobilienkaufs verurteilt.