Leider denken immer noch die wenigsten Menschen daran, wenn sie aufgrund des Alters oder aufgrund einer Krankheit nicht mehr in der Lage sind, die alltäglichen Geschäfte alleine durchzuführen. Auch jüngere Menschen können hiervon beispielsweise nach einem Unfall betroffen sein. Wer soll entscheiden, wenn man das selbst nicht mehr kann ?

Viele Menschen glauben, dass die nahen Angehörigen automatisch handeln und entscheiden können, wenn aus Altersgründen, in medizinischen Notfällen oder nach einem schweren Unfall Entscheidungen getroffen werden müssen. Dies ist aber nicht so ! Trifft man keine (eigene) Vorsorge, wird das Vormundschaftsgericht einen Amtsbetreuer einsetzen, auf dessen Auswahl der Betroffene keinerlei Einfluss nehmen kann. Näheres finden Sie hier:Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung