Hohe Schäden durch falsche Zinsberechnungen

Kontenprüfungen bringen Erstaunliches zum Vorschein

Die ARD berichtete in ihrer Reportage „Der rote Riese zockt ab“ am 02.09.2019 von einem „Geschäftsmodell“ von Banken, die Experten bereits seit längerem bekannt sind:

Insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen, die ihr laufendes Geschäft oftmals über Dispositionskredite abwickeln, werden bei Zinsberechnungen nicht selten planmäßig „abgezockt“. In der o.g. Reportage der ARD wurden aktuelle Beispiele bei Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken gezeigt.

Zinsanpassungen verspätet oder fehlerhaft ...

Verbraucher oder Unternehmer wundern sich, dass sich offene Kredite (Valuta) ständig erhöhen oder sich zumindest nicht verringern, obwohl regelmäßig Rückführungen erfolgen. Ein Grund hierfür ist vor allem, dass Zinsanpassungen bei einem Dispositionskredit von den Banken verspätet erfolgen. Die Banken müssen sich allerdings grundsätzlich bei ihrer Kreditvergabe an einem Referenzzins orientieren und ihren Zinssatz hieran anpassen. In der Praxis erfolgte diese Zinsanpassung aber verspätet. So kommt es auch vor, dass Zinsen nicht nach dem angekündigten, sondern nach höheren Zinssätzen abgerechnet werden.

Diese Tricksereien – falsche Zinsabrechnungen und verspätete Zinsanpassungen – führen aufgrund des Zinseszinseffekts zu einer erheblichen Steigerung der Kreditverbindlichkeiten, was vor allem bei höheren Kontokorrentkrediten zu erheblichen Schäden der Kunden führen.

Auf falsche Konten gebucht ...

Aber auch die Verbuchung auf "falsche" Konten kann zu einem erheblichen Schaden führen. So kommt es oftmals vor, dass Zinsvereinbarungen nicht eingehalten werden und eine offene Kreditlinie auf das Kontokorrent- bzw. Dispositionskonto gebucht wird, wo zurzeit bis zu 18,0 % p.a. Zinsen verlangt werden !

Die auf Bankrecht spezialisierte Kanzlei ZAGNI Rechtsanwalt liegen nicht wenige Fälle vor, in denen solche falsche Zinsberechnungen zu einer erheblichen Steigerung des zurückzuzahlenden Betrages führen.

Betroffenen Kunden bleibt nichts anderes übrig, als sich diese Zuvielzahlungen gerichtlich wieder von der Bank zurückzuholen.

Wir empfehlen gerade kleineren und mittelständigen Unternehmen, ihren Kontokorrent einmal auf den Prüfstand zu stellen und eine Kontenprüfung vornehmen zu lassen. Hierbei können sich nicht selten Erstattungsbeträge von mehreren EUR 100.000,00 ergeben.

Die Kanzlei ZAGNI Rechtsanwalt begleitet die Kontenprüfung und Zinsberechnung durch Sachverständige, die mit uns zusammen arbeiten. Anschließend wird das ergebnis eingehend besprochen und ggf. die Ansprüche der Mandanten gegen die Banken durchgesetzt.

Wir bieten betroffenen Bankkunden eine erste Vorprüfung an.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für

Bank- und Kapitalmarktrecht

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20.09.2019
Patrick Zagni
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