Landgericht Berlin spricht Strafurteile gegen Verantwortliche 

Am 25.07.2017 ging der „BWF-Gold“-Prozess nach mehr als einjähriger Verhandlungsdauer zu Ende. Das Gericht sprach die vier verbleibenden Angeklagten schuldig und verurteilte sie zu mehrjährigen Haftstrafen. Das Gericht sah es dabei als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte Gerald S. die Anleger über den Charakter der tatsächlich betriebenen Geschäfte täuschte. ...

Das betrügerische Konzept mit angeblicher Wertsteigerungsgarantie

Für die Käufer der in Köln ansässigen BWF-Stiftung (in der Trägerschaft vom "Bund Deutscher Treuhandstiftungen" e.V.) gab es unterschiedliche Beteiligungsmodelle: mit dem Geld der Anleger sollte Gold zu günstigen Preisen erworben und im Handel teurer verkauft werden. Über diesen Zwischengewinn sollte es eine Wertsteigerungsgarantie von über 100 % geben. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit hat der Käufer die Wahl, ob er das Gold geliefert bekommt oder sich für das Rückkaufangebot der BWF-Stiftung zu dem bei Vertragsabschluss vereinbarten Preis entscheidet.

Das Geld der Anleger wurde allerdings nur zu einem Bruchteil in echtes Gold investiert, ein Handel fand so gut wie nicht statt !

Wo sind die Millionen der Anleger geblieben ?

Leider hat auch der Strafprozess nicht eindeutig klären können, wo denn das von den Anlegern vereinnahmte Geld von rd. EUR 50 Mio. geblieben ist. In den Tresoren der BWF wurde zwar Gold gefunden, allerdings nur mit einem Gegenwert von rd. EUR 11 Mio.

Ob dieses Gold tatsächlich mit den Geldern der BWF-Kunden erworben worden ist, ist bislang immer noch unklar. Für die betroffenen Anleger eröffnet die strafrechtliche Verurteilung allerdings einen Weg zur persönlichen Inanspruchnahme der vier verurteilten Hauptangeklagten.

Hoffnung der geschädigten Anleger auf Schadenersatz von Beratern und Vermittlern

Es dürfte auf der Hand liegen, dass die vier Hauptangeklagten nicht genug Geld haben, um sämtliche geschädigten Anleger befriedigen zu können.

Demnach dürfte der weitaus bessere Weg sein, seinen damaligen Berater/Vermittler, der dieses betrügerische Anlagemodell empfohlen hat, auf Schadenersatz zu verklagen.

Es gibt bereits zahlreiche Urteile gegen Berater bzw.  Vermittler. Auch die auf Verbraucherschutz spezialisierte Kanzlei  ZAGNI Rechtsanwalt hat für die von ihr vertretenen Mandanten Klagen bei diversen Gerichten eingereicht.

Wir raten geschädigten Anlegern dringend an, sich fachkundigen Rat einzuholen. Beachten Sie bitte die Verjährungsfrist, nach deren Ablauf etwaige Schadenersatzansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können.

Für eine erste Vorprüfung stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

 

Patrick M. Zagni

 

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht