ZagniRechtsanwalt


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Kooperation Fondsschaden:

Wir halten viel davon, uns mit qualifizierten Kolleginnen und Kollegen fachlich auszutauschen und gemeinsame Wege und Strategien  zur optimalen Beratung und Vertretung unserer Mandanten zu entwickeln. Die Kooperation Fondsschaden mit den Rechtsanwälten Hartmut Strube aus Düsseldorf und Jochen Esser aus Münster widmet sich der Beratung und Vertretung von Anlegern, die sich an Schiffs-, Flugzeug- und Medienfonds beteiligt haben. Wir informieren Fondsinhaber über Wege und Möglichkeiten, sich von unsinnigen und verlustbringenden Investments zu lösen. Auf der gemeinsamen Internetseite der Fachanwalts-Kooperation www.koop-fondsschaden.de finden Interessenten weitere Hinweise. Kooperation Fondsschaden

 

Anlegerschutzanwälte e.V.:

Im Dezember 2003 gründeten verbraucherrechtlich orientierte Anwaltskanzleien aus Nordrhein-Westfalen den Verein „Anlegerschutzanwälte e.V.“  (www.anlegerschutzanwalt.de), dem inzwischen auch Anwälte aus anderen Bundesländern angehören. Ihr Ziel beschreiben die Anwältinnen und Anwälte, zu denen  ZAGNIRechtsanwalt gehört, wie folgt:

 die Stärkung der Rechte der Kunden von Finanzdienstleistungen und Kapitalanlegern durch sorgfältige Beratung und Vertretung,

 die gegenseitige Unterstützung bei Rechtsauseinandersetzungen sowie

 die Diskussion über berufspolitische Fragestellungen und Entwicklungen

Wichtig ist den Kanzleien die Abgrenzung von unseriöser Mandantenanwerbung im Kreis geschädigter Kapitalanleger. Hier ist nicht selten zu beobachten, dass die Werbung möglicherweise gut gemeinter „Interessengemeinschaften“ einzig und allein darauf hinausläuft, mit diesen verbundenen und dahinter stehenden Kanzleien Mandanten zu verschaffen. Oft geschieht dies mit unverlangten Anschreiben irgendwelche Vereine, in denen auf die geschädigten Anleger ein erheblicher Handlungsdruck ausgeübt wird. "Wer die mangelhafte Aufklärung selbsternannter Finanzberater kritisiert und zum Gegenstand von Verfahren macht“, so Rechtsanwalt Zagni, „sollte zumindest den Anstand haben, die Hintermänner offen zu benennen und Transparenz über die Einnahmen herzustellen.“ Die Anlegerschutzanwälte e.V. verstecken sich nicht hinter Werbevereinen, sondern verbessern die Erfolgsaussichten ihrer Mandanten durch die überregionale Bündelung von anwaltlicher Fachkompetenz, intensiven Informationsaustausch und die Vernetzung der fachlichen Diskussion. Anlegerschutzanwälte e.V.


Arbeitsgemeinschaft von Lehman-Anlegeranwälten
Rechtsanwalt Torsten Senn
Rechtsanwalt Dr. Thomas Storch
Strube Fandel Rechtsanwälte
Mayer & Mayer Rechtsanwälte

 

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Unsere Büroeinrichtung stammt von Lutz Schmidt Objekteinrichtungen.

Die Fotos auf dieser website wurden von Dominik Hatt angefertigt.

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