Engagement mit Clerical Medical wird zur Haftungsfalle für Banken …

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 01.03.2011 (AZ: XI ZR 135/10) einem EuroPlan-Kunden die Rückzahlung von geleisteten Darlehenszinsen zugesprochen. Ursprünglich war die Bayerische Landesbank (Bayern LB) an einer Vielzahl von kreditfinanzierten Anlagen in englische Lebensversicherungen der Clerical Medical Investment Group Limited (CMI) beteiligt. ...

Die Tilgung des Darlehens sollte bei einem anzusparenden Investmentfonds, in der Regel ein Metzler-Fonds, erfolgen. Neben einer Einmalzahlung in die Fondsanlage sollten monatliche Raten einbezahlt werden.

Die Zinsfestschreibung des ursprünglichen Darlehens umfasste nicht die gesamte Laufzeit des Darlehens (so genannte unechte Abschnittsfinanzierung). Der Gesamtbetrag aller auf den Kreditvertrag zu entrichtenden Leistungen muss aber nach dem Urteil des BGH auch sämtliche Zahlungen in den Tilgungsersatz  (hier: Investmentfonds) umfassen. Diese Pflichtangabe umfasst somit nicht nur die Zinsbindungsdauer, sondern die gesamte Laufzeit des Darlehens.

Zu viel bezahlte Kreditzinsen können zurück gefordert werden ...

Der Anleger konnte daher die Differenz zwischen dem gesetzlichen Zinssatz (4 % p.a.) und dem vertraglichen Zins zurückverlangen.

Problematisch für zahlreiche EuroPlan-Anleger ist, dass die zum Tilgungsersatz angesparten Investmentfonds sich nicht erwartungsgemäß in ihrem Wert entwickelt und gleichzeitig auch die finanzierte Lebensversicherung bei der Clerical Medical nicht den erhofften Wertzuwachs erwirtschaftet haben. Die Anleger wurden in der Regel damit geworben, dass in der Vergangenheit die Clerical Medical - Lebensversicherung angeblich immer zweistellige Renditen abgeworfen hätte und auch heute noch erzielen würde, was nachweislich falsch gewesen ist (wie zahlreiche erfolgreiche Klage gegen Clerical Medical mittlerweile bewiesen haben).

Vor diesem Hintergrund ist es zumindest ein kleiner Trost, dass zumindest die Zinsen, die über 4 % p.a. hinausgehen, von der Bayern LB zurückverlangt werden können.

Dabei gilt zu beachten, dass dieser Anspruch regelmäßig drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem die jeweiligen Zinsen angefallen sind, verjähren. Somit sind derzeit zumindest Rückforderungsansprüche ab 2008 noch unverjährt. Es empfiehlt sich deshalb, die Ansprüche rechtzeitig vor Jahresende geltend zu machen.

Regelmäßig wurden die Darlehensverträge von der Bayern LB auf die Deutsche Kreditbank AG (DKB) übertragen. Rückforderungen gegenüber der DKB können mit derselben Begründung geltend gemacht werden wie gegenüber der ursprünglich finanzierenden Bank.

EuroPlan-Anleger sollten daher in jedem Fall sich über mögliche Schadenersatzansprüche bzw. Rückabwicklungsansprüche gegenüber den beteiligten Banken bzw. den Versicherungsgesellschaften und den damaligen Vermittlern beraten lassen. Ich verweise auf die Berichterstattung auf der Website.

OLG Stuttgart: Clerical Medical muß Verträge erfüllen ....

Nach einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (AZ: 7 U 144/10) wurde CMI dazu verurteilt, sich an den ursprünglich in Aussicht gestellten bis 2041 laufenden Entnahmeplan zu halten. Die Einmalzahlung war in diesem Fall durch einen Kredit im Rahmen eines EuroPlan-Modells finanziert worden.

Solche oder ähnliche Modelle wurden auch unter Beteiligung anderer Banken wie z.B. der HELABA (Schweiz), der heutigen LB Swiss (damalige Tochter der Hessisch-Thüringischen Landesbank), der HSH Nordbank bzw. Bankhaus Wölbern oder der Deutschen Apotheker- und Ärztebank unter verschiedenen Namen angeboten:

Prestige-Rente, Profit-Plan Noble, Private BestAge, Private-Sicherheits-Rente (PSR), zum Teil auch in Kombination mit Rentenversicherungen der Generali als „SpaRenta-Kombi-Rente“ sowie EuroPlan, Lex-Konzept-Rente oder Sicherheits-Kompakt-Rente (SKR) der Schnee-Gruppe.

Die Kanzlei Zagni Rechtsanwalt vertritt bereits zahlreiche geschädigte Anleger sowohl außergerichtlich und gerichtlich. Beispielsweise konnte vor dem OLG Stuttgart (Urteil vom 20.04.2011) Schadenersatzansprüche gegen den damaligen Berater wegen der fehlergadten Beratung bei der Vermittlung einer "SKR" durchgesetzt werden.

Wir raten dringend zu einer fachkundigen Beratung an. Wie die zahlreichen Urteile mittlerweile belegen, lohnt es sich, für sein Recht zu kämpfen.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht