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Medien- und Filmfonds im Visier der Steuerfahnder


Erhebliches Haftungsrisiken für Berater, Schadenersatz oft gegeben; Steuervorteile werden aberkannt


Durch die jüngsten negativen Ereignisse um diverse Medienfonds gerät der Fokus der Öffentlichkeit wieder auf die weit verbreiteten „Steuersparanlagen“. In zahlreichen Fällen gehen die Beitritte zu unterschiedlichen Beteiligungsmodellen auf eine Beratung durch Mitarbeiter von Banken und Sparkassen zurück, die sie gerne ihren vermögenden Kunden empfehlen. Später ist die Enttäuschung groß, wenn die erwarteten Vorteile nicht eintreten. Zahlreiche Urteile zugunsten der Anleger zeigen, daß sie in den Beratungsgesprächen - wieder einmal - auf wesentliche Risiken nicht hingewiesen worden sind ....

Fast risikolose Renditen und hohe Steuerersparnis - mit diesen Argumenten wurden Medienfondsbeteiligungen an zehntausende Anleger verkauft. Zwar mahnten Verbraucherschützer regelmäßig zur Vorsicht, weil das Filmgeschäft grundsätzlich als sehr riskant gilt. Doch vor allem Spitzenverdiener konnten der Verlockung kaum widerstehen.

Vermeintlich hohe Steuervorteile ....

Dies liegt vor allem an den hohen Verlustzuweisungen und - vermeintlich vorhandenen - Bankgarantien vieler Anbieter. Die Produktionskosten eines Films müssen in Deutschland sofort abgeschrieben werden. Dadurch entstehen auf dem Papier große Anlaufverluste. Wer einen Fonds zeichnet, wird Mitunternehmer und kann durch die anteiligen Verluste sein zu versteuerndes Einkommen und damit die Steuerschuld stark mindern.

Die Gefahren indes lauern versteckt. So kann das Finanzamt auch im Nachhinein die Steuervorteile streichen, wenn der Fonds dauerhaft nur Verluste erzielt und offenbar keine Gewinnerzielungsabsicht besteht. Das Finanzamt kann überdies die Verteilung der Filmkosten auf 50 Jahre anordnen, wenn der Fonds nur als Käufer, aber nicht als Produzent eingestuft wird. In diesen Fällen sind die vermeintlich hohen Steuervorteile vollkommen weggefallen !

Finanzämter fordern Vorteile zurück ...

Tausenden Anlegern eines der größten Anbieter von Medienfonds, der Münchener VIP-Gruppe, droht nun ein böses Erwachen, denn die Finanzbehörden haben die vorläufig anerkannten Steuervorteile zurückgefordert. Deren Geschäftsführer Andreas Schmid ist zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Von den mehr als 600 Mio. EURO, die von den VIP-Fonds 3 und 4 eingesammelt und angeblich steuerbegünstigt in Filme gesteckt wurden, soll ein Großteil auf gut verzinsten Bankkonten gelandet sein. Herr Schmid bzw. der Fonds bestreiten zwar diese Anschuldigungen, aber die Erkenntnisse der Staatsanwaltschaft führten jedenfalls zu einer Anklageerhebung.

Das Landgericht München I hat am 29.09.2009 die beiden ehemaligen Geschäftsführer der Cinerenta-Medienfonds wegen Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Mittlerweile werden auch die Cinerenta-Anleger von den Finanzämtern aufgefordert, die in der Vergangenheit erzielten Steuervorteile binnen 1 Monats zurück zu zahlen.

Zahlreiche Fondsgesellschaften betroffen ....

Mittlerweile haben die Betriebsprüfer bei zahlreichen Fonds Steuervorteile gestrichen. Wie VIP hatten auch die Anbieter Apollo, Victory, und Equity Pictures bereits Durchsuchungen durch die Staatsanwaltschaft oder der Steuerfahndung hinnehmen müssen. Um so mehr richteten sich die Blicke auf die Pilotverfahren in München rund um den Marktführer VIP, der seinen Anlegern bereits geraten hat, die Steuern besser freiwillig nachzuzahlen.

Auch auf die Anleger zahlreicher weiterer leasingähnlicher Medienfondsbeteiligungen kommen nun Steuernachzahlungen zu. Betroffen sind neben den o.g. Gesellschaften auch Medienfonds der Anbieter Hannover Leasing, KGAL, Ideenkapital (ERGO), Motion Picture, MHF Delbrück und LHI wie z.B. Linovo, Kaledo, Macron, Monstranus, Mediastream, MMDP, Media, MFF, UNLS oder MHF.

Wer haftet für den Schaden ?

Als erste Adresse für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen geschädigter Anleger sind hier die beratenden Banken, Sparkassen und sonstigen Ratgeber anzusehen. In der Mehrzahl der Fälle war dies bei VIP 3 die Commerzbank AG, beim VIP 4 die HypoVereinsbank AG, aber auch zahlreiche örtliche kleinere Banken und Sparkassen.

In München laufen auch mehrere so genannte Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Diese Verfahren dienen dazu, für eine Mehrheit vom Kläger einheitlich das Vorliegen einer in mehreren Klageverfahren strittigen rechtlichen Musterfrage vorab verbindlich zu entscheiden. Diese Entscheidung ist anschließend grundlegend für die jeweiligen Einzelverfahren.

Wichtig ist aber, dass ein solches Musterverfahren nicht die Klagen der einzelnen geschädigten Anleger ersetzt, da hier nur über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von anspruchsbegründenden Voraussetzungen oder Rechtsfragen entschieden wird. Es wird also in dem Musterverfahren nicht entschieden, ob dem einzelnen Anleger tatsächlich ein Schadenersatzanspruch zusteht - hierfür muss jeder einzelne selbst Klage beim zuständigen Gericht erheben.

Weiter soll durch diese Musterverfahren erreicht werden, dass auch die involvierten Banken wegen Prospekthaftung für den drohenden Millionenschaden geradestehen müssen. Besonders die Münchener HypoVereinsbank (HVB) AG ist eng in die Fondskonstruktion des VIP 4 eingebunden gewesen. 45,5 % der Zeichnungssumme mussten Anleger zwangsweise über die HVB finanzieren. Die Bank garantiert eine Rückzahlung des Kapitals plus 15 % .Rendite im Jahr 2014 - dafür aber landeten mehr als 2/3 des Fondsgelds über den Umweg einer Filmproduktionsfirma und eines Lizenznehmers auf HVB-Konten.

Hierzu weisen wir darauf hin, dass Verstöße gegen die Prospekthaftung drei Jahre nach Zeichnung verjähren.

Möglich sind jedoch auch Klagen auf Schadenersatz wegen Falschberatung gegenüber den seinerzeit beratenden Banken oder Vermittlern. Neben dieser Beratungsfehlleistung sollte auch auf die fehlende Information über den Erhalt von Rückvergütungen (so genannte kick-backs), die die Fondsgesellschaft regelmäßig an den Berater bezahlt haben, gelegt werden.

Es gibt bereits zahlreiche Urteile zugunsten von Privatanlegern diverser Medienfonds, die die Banken oder sonstige Berater dazu verurteilt haben, den erlittenen Schaden zu ersetzen und den Anleger aus dem für die Anlage aufgenommenen Darlehen freizustellen.

Wir raten geschädigten Anlegern von Medien- oder Filmfonds dringend an, ihre Ansprüche fachkundig prüfen und rechtzeitig geltend machen zu lassen.

Die Kanzlei ZagniRechtsanwalt hat bereits zahlreichen Medienfondsanleger aus dieser Misere helfen können.



Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt
/ Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht

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