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Volksbank wegen N 1 - Filmfonds zu Schadenersatz verurteilt


Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG muss einem Anleger des N 1-Film-Fonds vollen Schadenersatz leisten

Die Volksbank Bonn Rhein-Sieg eG ist vom Oberlandesgericht (OLG) Köln da zu verurteilt worden, einem Anleger des N 1-Film-Fonds den erlittenen Schaden nebst entgangenem Gewinn zu erstatten und die wertlosen Fondsanteile zurückzunehmen.

Der Kläger hat die Fondsbeteiligungen in Höhe von EUR 75.000,00 gezeichnet. Nach dem Urteil des OLG Köln erhält er eine Schadenersatzzahlung in Höhe von mehr als EUR 108.000,00 (einschließlich entgangener Verzinsung). Zudem muss die Bank sämtliche Verfahrenskosten tragen.

Dies hatte bereits das Landgericht Bonn mit Urteil vom 22.01.2008 so entschieden. Das Gericht hielt den Hinweis im Emissionsprospekt auf das Totalverlustrisiko ebenso für unzureichend wie die von den Mitarbeitern der Bank erfolgte Beratung des Anlegers. Gegen dieses Urteil hat die Bank Berufung zum OLG Köln eingelegt. Das OLG Köln hielt allerdings den Schadenersatzanspruch des Klägers bereits deshalb für begründet, da die Bank über die Höhe der ihr für die Anlagevermittlung zufließenden Provisionen grundsätzlich hafte. Aufgrund des Hinweises des OLG Köln hat die Bank nunmehr ihre Berufung zurückgenommen.

Wegen verschwiegener Provisionen hat das Landgericht Stade mit Urteil vom 29.03.2010 (AZ: 4 O 342 / 09) einem Anleger Schadenersatz zugesprochen. Vermittelt wurde ihm diese Beteiligung im Jahr 2002 von der örtlichen Volksbank. Diese Entscheidung ist insbesondere für Anleger, die die Falschberatung nicht oder nur schwer nachweisen können, interessant und eröffnet ihnen gute Möglichkeiten, den erlittenen Schaden ersetzt zu erhalten.

Der streitgegenständliche Filmfonds wurde im Jahr 2001 als „N 1 European Film Produktions-GmbH & Co.KG“ durch die genossenschaftlichen Zentralbanken DZ-Bank und WGZ sowie der Citibank AG aufgelegt und in den Jahren 2001 bis 2003 bundesweit fast ausschließlich durch die Volks- und Raiffeisenbanken vertrieben. Hierbei wurden rd. EUR 104 Mio. Eigenkapital eingeworben.

Das nunmehr rechtskräftige Urteil des OLG Köln sowie die beiden Landgerichtsentscheidungen dürfte einen Durchbruch für mehr als 4.000 N 1-Geschädigten bedeuten. Von den vermittelten Banken kann nunmehr Schadenersatz und Rückabwicklung der Beteiligung gefordert werden.

Wir raten geschädigten Anlegern an, sich fachkundigen Rat einzuholen.


Patrick M. Zagni
Rechtsanwalt / Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht

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