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Auch freie Anlageberater haften bei verschwiegenen Provisionen

Mehrere Urteile geben Hoffnung für geschädigte Anleger auf Schadenersatz

Hoffnung für tausende AWD-Kunden, die auf verlustbringenden oder gar insolventen Kapitalanlagen sitzen geblieben sind, die ihnen Mitarbeiter des Hannoveraner Finanzdienstleisters als vermeintliche sichere Anlagen empfohlen hatten, schafft ein Urteil des Landgerichts München I vom 25.02.2010 (AZ: 22 O 1797/09). Der AWD muss die klagende Anlegerin, die aufgrund Empfehlung eines AWD-Mitarbeiters 1997 in eine Beteiligungen am Falk-Fonds 60 investiert hatte, viele Jahre später entschädigen und so stellen, als hätte sie das Investment nicht getätigt.

Grund:  Der AWD hat die Kundin nicht über die ihm verdeckt zugeflossenen Provisionen aufgeklärt, die er ja für den erfolgreichen Abschluss hinter dem Rücken der Anlegerin von den Fondsinitiatoren kassiert hat. Pikant hierbei: Das LG München I begründete die Aufklärungspflicht unter anderem mit einem alten Reichsgerichtsurteil aus 1904. Bereits damals entschieden die höchsten Richter, dass es treuwidrig ist, wenn ein Bankier als Kommissionär den Kunden einen Teil seiner Bonifikation verschweigt.

Das Urteil gegen den AWD, das noch nicht rechtskräftig ist, liegt im momentanen rechtlichen Trend. In vergleichbaren Fällen bejahten auch das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 04.03.2010) und das Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 05.03.2010) eine Aufklärungspflicht angeblich unabhängiger Anlageberater und verurteilten diese zu Schadenersatz.

In der Stuttgarter Entscheidung ging es um Beteiligungen am Falk-Fonds 68 (aus 1999) und 75 (aus 2001), dem Hamburger Urteil lagen Vermittlungen an einem „DBVI-Renditefonds GmbH & Co. Europapark Rasthof KG“ und an der „SHB Innovative Fondskonzepte AG & Co. Business-Park Stuttgart KG“ aus dem Jahr 2002 zugrunde.

Bei einem Verschweigen dieser Provisionen, die letztendlich vom Geld des Anlegers bezahlt werden, besteht somit eine Pflichtverletzung, die zum Schadenersatz führt.

Diese Urteile sind auf sämtliche Kapitalanlagen, die anlässlich einer Beratung zustande gekommen sind, anwendbar.

Die Kanzlei ZagniRechtsanwalt empfiehlt Anlegern, die wirtschaftlich schlechte Kapitalanlagen von Vertriebsfirmen empfohlen bekamen und die heute noch am Markt agieren wie der AWD, aber auch MLP oder Bonnfinanz, sich fachkundig über etwaige Schadenersatzansprüche beraten zu lassen.

Für eine erste Vorprüfung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

 

Patrick M. Zagni

Rechtsanwalt/Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht

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